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01.03.2024
Versicherungswissen | Bootseigner

Achtung, Kleingedrucktes

Versicherungsbedingungen? Steht da nicht immer das Gleiche drin? Leider nein!

Wer das Kleingedruckte außer Acht lässt, übersieht eventuell wichtige Details seines Vertrages. Gunnar Brock von Pantaenius gibt Tipps, worauf Sie besonders achten sollten.

„Das Kleingedruckte hat schon viele Firmen groß gemacht“, lautet ein Sprichwort. In der Tat: Die vielen eng bedruckten DIN A4-Seiten mit den komplizierten Schachtelsätzen wirken auf viele Menschen so abschreckend, dass sie selbst bei der Unterzeichnung langjähriger Verträge höchstens einen flüchtigen Blick darauf werfen.

Selbst Gunnar Brock, Justiziar beim Yachtversicherungsspezialisten Pantaenius, gibt zu, privat nicht jeden Versicherungsvertrag bis ins letzte Detail durchzulesen. Die Resignation seiner Kunden vor dem Kleingedruckten kann er verstehen. 

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Deshalb haben wir versucht, die Pantaenius-Yacht-Bedingungen so übersichtlich und transparent wie möglich zu gestalten

Gunnar Brock

Außerdem habe der Gesetzgeber vor einigen Jahren festgelegt, dass jedem Versicherungsvertrag ein Produktinformationsblatt beigelegt werden müsse. „Das verschafft einen ersten, wenn auch nur groben Überblick.“

Um das Lesen der Versicherungsbedingungen komme dennoch niemand herum, so Brock. Zumindest auf vier Aspekte sollte der Versicherungsnehmer dabei achten:

  • Versicherungsgegenstand: Was ist wo und wogegen versichert?
  • Ausschlüsse: Was ist nicht versichert?
  • Obliegenheiten: Welche Pflichten hat der Versicherte?
  • Versicherungswert: Welche Summe wird ausgezahlt?

Ausschlüsse: Details beachten!

Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Skipperhaftpflichtversicherung für den Familien-Chartertörn ab. Beim Schadenfall stellen Sie fest, dass diese Versicherung Ansprüche von Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft ausschließt. Oder Sie beschädigen die gecharterte Yacht so stark, dass die Crew nach Ihnen nicht losfahren kann. Ihre Versicherung zahlt jedoch nicht für Charter-Folgeschäden: Sie müssen den Ausfall aus eigener Tasche bezahlen.

Geht es um Ausschlüsse, dann sollten auch Yachteigner genau hinschauen. Ein Beispiel: Verschleiß oder gewöhnliche Abnutzung sind grundsätzlich vom Kasko-Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber wie sieht es mit Folgeschäden aus? Gunnar Brock erläutert: „Wenn wegen einer alten Saling der Mast bricht, dann ist der Mastbruch ein Folgeschaden. Bei vielen Versicherungen ist dieser nicht gedeckt.“ Bei Pantaenius, aber auch bei anderen Anbietern, ist der Folgeschaden gedeckt.“

Obliegenheiten: Pflichten des Versicherten

Wer einen Versicherungsvertrag unterschreibt, verpflichtet sich zu bestimmten Verhaltensmaßregeln im Schadenfall. Die zwei wichtigsten: unverzügliche Meldepflicht und schadenmindernde Maßnahmen.
„Viele Versicherungsnehmer versäumen es, einen Schaden umgehend ihrer Versicherung zu melden“, berichtet Brock. Beispiel: „Ein Kunde meldet eine Grundberührung. Der Sachverständige stellt auch Beschädigungen aufgrund einer früheren Grundberührung fest, die der Eigner für zu geringfügig hielt, um sie zu melden. Nun muss auseinandergerechnet werden, welcher Schaden alt und welcher neu ist“.
Nicht immer ist klar zu erkennen, ob ein Schaden schlimm ist oder wie Folgeschäden vermieden werden können. Deshalb weist Pantaenius immer wieder darauf hin, sofort Kontakt zur Versicherung aufzunehmen, „im Notfall auch über unseren 24/7-Notruf, damit wir gegebenenfalls Maßnahmen einleiten können. Einfach nichts zu tun, ist jedoch die denkbar schlechteste Entscheidung“, so Schadenexperte Gunnar Brock.

Versicherungswert: Feste Taxe ist Trumpf

Beim Abschluss einer Kaskoversicherung ist es wichtig, in den Versicherungsbedingungen die unterschiedlichen Regelungen bei einem Teilschaden und bei einem Totalverlust des Schiffes zu verstehen.
Teilschäden sollten so reguliert werden, dass Teilschäden ohne Zeitwertabzug bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert werden.
Im Zusammenhang mit Totalverlusten fällt häufig der Begriff „Feste Taxe“. Er suggeriert: Im Fall eines Totalverlustes wird der Neuwert des Schiffes ausgezahlt. Doch nur wenn die feste Taxe in den Bedingungen als echte Neuwertversicherung formuliert ist, bekommt der Eigner auch wirklich die Versicherungssumme erstattet, auf die er jahrelang Prämien gezahlt hat – ohne Zeitwertabzug.

So trocken sie auch sein mögen: Lesen Sie die Bedingungen, und haken Sie im Zweifel nach! Mehr als eine halbe Stunde dauert das selten, und, so Gunnar Brock: „Ein Schiff kaufen Sie schließlich auch nicht, ohne unter die Bodenbretter geguckt zu haben.“

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