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13.04.2021
Bootskauf

5 Tipps für den Gebrauchtbootkauf

Da steht sie, die Yacht Ihrer Träume. Wunderschön in Schuss, überkomplett ausgerüstet, keine nennenswerten Schäden. Und der Preis – geht in Ordnung für den guten Zustand! Je eher Sie sich entscheiden, desto eher können Sie diesen Traum Ihr Eigen nennen. Doch Vorsicht! Wer sich beim Kauf eines Boots vom Bauchgefühl lenken lässt, wird später wahrscheinlich mit Bauchschmerzen bestraft.

 

„Es ist schon erstaunlich, wie sorglos sich einige Wassersportfans beim Kauf eines eigenen Segel- oder Motorschiffes verhalten. Da geht es teilweise um Werte in Höhe einer Eigentumswohnung und der potenzielle Käufer nimmt sich gerade mal zehn Minuten Zeit, um das Objekt der Begierde zu begutachten“, sagt Gunnar Brock, Syndikus Rechtsanwalt beim Versicherungsspezialisten Pantaenius. Der Weg zum gebrauchten Traumschiff will gut überlegt sein und benötigt Zeit – zum einen für Recherche, zum anderen für eine sorgfältige Prüfung des Objektes und nicht zuletzt für rechtliche Formalien. Die folgenden Tipps sollen Ihnen helfen, eine Yacht zu finden, die auch objektiv das Attribut „Traumschiff“ verdient.

1. Realistischen Preis ermitteln

Anders als PKW werden Yachten nicht in großen Stückzahlen gebaut, sodass die Preise von Gebrauchtbooten sich nicht einfach anhand einer Schwacke-Liste vergleichen lassen. Zumal die Ausstattung auch bei baugleichen Yachten stark voneinander abweichen kann. Einem realistischen Marktpreis nähert man sich am besten über die Recherche in Gebrauchtbootportalen on- und offline. Dabei ist zu bedenken: Die Preise, die von Privatverkäufer oder Händler aufgerufen werden, sind meist auf Verhandlungsbasis, der eigentliche Verkaufspreis liegt in fast allen Fällen niedriger.

2. Professioneller Check der Yacht

Gerade beim Privatkauf eines Gebrauchtbootes sollte der Interessent ganz genau hinschauen, da hier in der Regel eine Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wird. Eine Testfahrt beziehungsweise ein Probesegeln, der Check sämtlicher elektrischer und elektronischer Geräte und der Maschine sollten selbstverständlich sein. „Und wenn man sich nicht ganz sicher ist, warum dann nicht eine Vertrauensperson hinzuziehen, die sich besser auskennt“, so Gunnar Brock. Je nach Wertist es sinnvoll, einen Gutachter einzuschalten. „Die Kosten dafür sind gut angelegt, wenn es sich um einen höheren Kaufpreis handelt.“

Frühere kapitale Schäden lassen sich im Zweifelsfall nur erkennen, wenn das Boot hoch und trocken steht. Daher sollte das Boot auf jeden Fall einmal aus dem Wasser gekrant werden. Risse rund um die Kielbolzen sowie Macken, Schrammen und Deformationen des Kiels weisen auf Grundberührungen hin. 

3. Der nötige Papierkram

Die Yacht hat beim Probesegeln und der kritischen Inspektion keine Mängel gezeigt? Dann sind Sie dem Kauf schon ein gutes Stück nähergekommen. Bevor Sie den Kaufvertrag aufsetzen, gilt es jedoch noch einigen Papierkram zu prüfen. Zum einen sollten Sie sich vergewissern, ob die Yacht tatsächlich Eigentum des Verkäufers und frei von den Rechten Dritter ist – das könnten zum Beispiel Miteigentümer, eine Leasinggesellschaft oder ein Kreditinstitut sein. Sichere Auskunft darüber gibt Ihnen das Flaggenzertifikat für Yachten bis 15 Meter beziehungsweise der Eintrag ins Seeschiffsregister für Yachten über 15 Meter Länge. Beides ist vergleichbar mit einem Grundbucheintrag. Auch im Internationalen Bootsschein (IBS) ist der Eigentümer des Boots vermerkt, doch anders als beim Flaggenzertifikat handelt es sich beim IBS jedoch nicht um ein amtlich anerkanntes Dokument. Sollte Ihnen der Eigner beides nicht vorlegen können, bleibt der kritische Blick auf den Kaufvertrag, den er einst für das Boot abgeschlossen hat. Lassen Sie sich bei aller Sympathie auch den Ausweis des Verkäufers zeigen. 

Ein weiterer Punkt ist die Mehrwertsteuer: Ob sie bereits gezahlt wurde, sollte vor Vertragsabschluss unbedingt geklärt werden. Mindestvoraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer sowie eine vertragliche Zusicherung, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. 

Wichtig ist auch: Besitzt das Boot eine CE-Zertifizierung? Diese verlangt der Gesetzgeber für alle Boote zwischen 2,5 und 24 Meter Länge, die nach dem 16.6.1998 innerhalb der EU in den Verkehr gebracht wurden. Eine Nachzertifizierung ist möglich, kostet aber Geld. 

4. Der Kaufvertrag

Gewissenhaftigkeit ist natürlich auch beim Kaufvertrag zu empfehlen. In ihm ist nicht nur der Kaufgegenstand genau festzuhalten, sondern auch die Zahlungs- und Übergabemodalitäten. Brock: „Da bei einem Bootskauf die Übergabe des Schiffes gegen Bargeld nur selten möglich ist, sollte das Risiko des Kaufpreises durch eine Bankbürgschaft oder treuhänderisch abgesichert werden.“ Pantaenius hat für den Gebrauchtbootkauf einen Mustervertrag inklusive Übergabeprotokoll entworfen, der für die Vertragsparteien gleichermaßen stabil und fair konzipiert ist.

Er kann hier heruntergeladen werden.

5. Die Versicherung

Wenn dann endlich der Kauf unter Dach und Fach ist, bleibt für den stolzen Yachtbesitzer die Frage der richtigen Versicherung. Achtung: Kaufwert ist nicht gleich Versicherungswert.

Quote icon

Der Kaufpreis ist Verhandlungssache, der Versicherungswert ergibt sich aus dem realen Marktwert

Zu beachten ist auch, wie genau die Versicherungsbedingungen aussehen: Hat der neue Eigner sein Schiff beispielsweise in den Niederlanden übernommen und bringt das Schiff auf dem Landweg an die Ostsee, dann muss er sichergehen, dass seine Kaskoversicherung auch den Landtransport abdeckt. Brock: „Bei unseren Kasko-Policen ist das der Fall, aber das muss nicht die Regel sein.“ Außerdem weist Brock darauf hin, dass die Pantaenius-Kaskoversicherung des Verkäufers nach dem Eigentumsübergang noch vier Wochen kostenlos für den neuen Eigentümer weiterläuft. „Es besteht über den Altvertrag also noch in vollem Umfang ein zeitlich begrenzter Versicherungsschutz im Rahmen einer vorläufigen Deckung, so dass eine Sicherheitslücke vermieden wird.“

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