Yacht-Haftpflicht-Versicherung
Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder schuldhaft gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben.
Ihre Vorteile
Weitere Vorteile
Zusätzliche Sportgeräte
Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen.
Gewässerschäden
Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers entstehen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche seitens Dritter ist automatisch mitversichert.
Häufig gestellte FragenIch habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber, für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Er erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten ein Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen ein Zulageprämie können diese Trailer in die Yacht-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer (schwarzes Kennzeichen) anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.
Darf ich mein Schiff an Freunde verleihen?
Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.
Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber, für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Er erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten ein Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen ein Zulageprämie können diese Trailer in die Yacht-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer (schwarzes Kennzeichen) anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.
Darf ich mein Schiff an Freunde verleihen?
Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.