* Pantaenius UK Limited is authorised and regulated by the Financial Conduct Authority (Authorised No.308688)
Die Pantaenius-Yacht-Kasko-Versicherung deckt den Totalverlust sowie Teilschäden an der eigenen Yacht.
Erweiterter Versicherungsschutz für Ihre Maschinenanlage (bis zu einem Alter von zehn Jahren) gegen sämtliche Schäden, resultierend aus Material-, Konstruktions- und sogar Bedienungsfehlern.
Selbst fehlerhaftes Tanken ist bei Motorschutz Plus mitversichert. Der Deckungsschutz bezieht sich auch auf das Abpumpen und Entsorgen, die Reinigung des Kraftstoffsystems sowie den Ersatz des Kraftstoffes.
Folgeschäden durch Bau- oder Materialfehler sowie Abnutzung durch normalen Gebrauch sind im Versicherungsfall voll gedeckt. Ausgeschlossen ist nur der Schaden am unmittelbar betroffenen Teil.
Gedeckt sind Trailer und Lagerböcke, die dem Fahrzeug dauerhaft zugehörig sind.
Wenn das Fahrzeug während einer Reise aufgrund einer Havarie nicht bewohnt werden kann, werden die notwendigen Übernachtungs- oder Rückreisekosten für den Schiffsführer Crew und Gäste bis zu einer Höhe von 5.000 Euro erstattet.
Sie hatten mit Ihrem Schiff eine Grundberührung. Die notwendigen Inspektionskosten werden ohne Selbstbeteiligung für Sie übernommen; unabhängig davon, ob ein Schaden festgestellt wird.
Für Hilfe in Notfallsituationen, z. B. Schleppen zur nächsten Werft oder die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernommen.
Land- und Flusstransporte Ihrer Yacht sind versichert. Ebenso Slip- und Kranvorgänge, Winterlager-, Werft- und Reparaturaufenthalte. Seetransporte sind subsidiär mitversichert.
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Er erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Dauerhaft zum Schiff gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.
Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Schiff und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.