Charterabsicherung: Besser sicher sein als sicher scheinen
Die bekannteste Art, eigene Teil- oder Komplettzahlungen für einen Chartertörn gegen die Pleite eines Anbieters zu schützen, ist der Sicherungsschein. Doch der hat seine Tücken. Warum Sicherungsscheine nicht automatisch sicher sind und welche Alternativen eine höhere Flexibilität bieten, erklären die Experten von Pantaenius.
Wer einen Chartertörn bucht, ist für zwei Wochen Urlaubsvergnügen schnell eine mittlere vierstellige Summe los. Nicht in allen Fällen erreichten diese Zahlungen in den letzten Jahren ihr Ziel, nicht immer konnten Kunden ihren Traumtörn antreten: In der Fachpresse war immer wieder von insolventen Charteragenturen, verwaisten Stegen bei Flottenbetreibern und einbehaltenen Chartergebühren zu lesen. Auch wenn tatsächlich nur wenige Charterunternehmen in finanzielle Schieflage geraten waren, waren die Folgen für den einzelnen Kunden doch drastisch: Die Kundenzahlungen wurden nicht mehr weitergeleitet, sodass die Flottenbetreiber vor Ort ihre Schiffe nicht mehr herausgaben. Für einige Anbieter von Versicherungslösungen ein willkommener Anlass, die Insolvenz einer Agentur zur allgegenwärtigen Bedrohung für Charterurlauber zu erklären.
Wenn die Yacht zu Urlaubsbeginn nicht wie vereinbart am Chartersteg liegt, ist nicht nur die Stimmung am Boden, sondern möglicherweise auch die Zahlung des gesamten Charterpreises verloren. Zumindest vor dem dicken Ende aus finanzieller Sicht können Kunden sich selber schützen. Am Markt werden verschiedene Produkte zur Absicherung der Chartergebühr gegen das Insolvenzrisiko angeboten. „Das Leistungsspektrum dieser Angebote ist jedoch sehr unterschiedlich“, sagt Leonhard Klaußner aus der Rechtsabteilung von Pantaenius, die passende Absicherung sei daher sehr sorgfältig auszuwählen.
Ein Sicherungsschein allerdings sei zur Absicherung des Reisepreises nicht erforderlich und ohnehin nur für die Buchung bei bestimmten Charteranbietern erhältlich, so der Pantaenius-Experte. Weitaus mehr Flexibilität bietet hier die Absicherung des Reisepreises über eine Versicherung, die nicht an bestimmte Charteranbieter gebunden ist. Als Charterkunde sollte man außerdem darauf achten, dass die Beträge zur Absicherung vor Insolvenz nicht mit anderen Charterern geteilt werden müssen. Dies ist jedoch bei der überwiegenden Anzahl an Produkten am Markt der Fall. Reicht der Betrag im Topf zur vollen Entschädigung aller betroffener Kunden nicht aus, wird anteilig erstattet.
Kunden von Pantaenius hingegen haben bereits vor einem Schaden Gewissheit über die Maximalbeträge, die ihnen im Fall der Fälle zustehen. Dabei wird jeder einzelne Charterkunde mit einer individuellen Versicherungssumme betrachtet.
Flexible Absicherung bei Pantaenius
Charterer sollten bei der Wahl ihres Vercharterers möglichst frei sein und sich ohne Restriktionen auf die Suche nach Ihrem Traumangebot im gewünschten Revier machen können – nach dieser Maxime sichert Pantaenius den Reisepreis in allen Charterpaketen im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung ab. Die überwiesene Chartergebühr ist bereits mitversichert und dies unabhängig davon, welchen Vercharterer der Kunde wählt. Die Höhe der gewünschten Absicherung kann selbst bestimmt werden und bei Bedarf bis zu 25.000 Euro auf den Gesamtreisepreis betragen.
Ein weiterer, wichtiger Punkt: Die Charterpreis-Absicherung von Pantaenius bezieht sich auf den Begriff der Zahlungsunfähigkeit und nicht auf den Begriff der Insolvenz. „Bis eine Insolvenz festgestellt ist, vergeht oftmals viel Zeit, vor allem bei Abwicklungen außerhalb Deutschlands“, berichtet Leonhard Klaußner aus der Praxis; „Zeit, in der Charterkunden nicht an ihr Geld herankommen.“ Wer hier bei der Wahl des Anbieters nicht ins Kleingedruckte schaut, ärgert sich am Ende womöglich also nicht nur über den Ausfall des Chartertörns, sondern auch über lange Wartezeiten.
Die Pantaenius Charterpakete sind bis zu 30 Tage vor Reisebeginn oder bis 21 Tage nach Abschluss des Chartervertrages online buchbar.
Übrigens: Die mit Abstand häufigsten Schäden während eines Charterurlaubs finden im Bereich der Reiserücktrittskosten-, Kautions- und Skipper-Haftpflichtversicherung statt. Damit Sie dennoch im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Charterunternehmens abgesichert sind, bieten all unsere Charterpakete gegen Aufpreis eine Absicherung des Charterpreises.