Mastbruch: deckt die Versicherung?
Immer wieder werden wir auf Schilderungen zu Versicherungsschäden im Zusammenhang mit Mastbrüchen aufmerksam gemacht. Viele Boots- und Yachteigner wirken verunsichert, ob und wann ihre Versicherung überhaupt Schäden deckt. Die Frage scheint berechtigt. Da sich Versicherungsbedingungen jedoch mitunter stark unterscheiden, möchten wir Ihnen sehr gern den Deckungsumfang der Pantaenius Yacht Kasko Bedingungen näher erläutern.
- Schäden durch Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, wie sie häufig erwähnt werden, sind in der Tat vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch ausschließlich auf das schadhafte Teil selbst. Ein entsprechender Folgeschaden ist bei Pantaenius innerhalb der Pantaenius Yacht Kasko Bedingungen voll mitversichert. Im konkreten Fall, also einem Mastbruch aufgrund eines schadhaften Wants oder Terminals, wäre der Schaden bis auf den geringen Betrag für Want oder Terminal voll gedeckt. Das Rigg inklusive aller beschädigter Teile wie Mastprofil, Segel usw. oder z.B. auch durch den Mastbruch beschädigte Teile des Decks würden natürlich bedingungsgemäß ersetzt werden.
- Schäden aufgrund sogenannter Handhabungsfehler, zum Beispiel durch eine Patenthalse, sind innerhalb der Pantaenius Yacht Kasko Bedingungen ebenfalls versichert. Gerade in diesem Fall bezieht sich die Ursache des Schadens natürlich ganz offensichtlich nicht auf Abnutzung oder Verschleiß. Eine Reduzierung wäre allenfalls bei einer grob fahrlässigen Verursachung denkbar; die bei einer normalen Patenthalse sicher nicht angenommen werden kann.
Selbstverständlich gehört zu guter Seemannschaft die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung aller relevanten Teile an Bord. Für Segelyachten ist die regelmäßige Überprüfung des Riggs in diesem Zusammenhang besonders wichtig und im Zweifel Lebensversicherung für die Personen an Bord. Basierend auf unserer Erfahrung aus über 50 Jahren Schadenabwicklung und im Sinne der Sicherheit unserer Kunden sind wir daher dazu übergegangen, bei der Neuversicherungen von Segelyachten eine Prüfung des Riggs durch einen Fachbetrieb zu verlangen, sofern die Yacht älter als 15 Jahre ist. Bei der Neuversicherung von Segelyachten, die älter als 25 Jahre sind, setzen wir einen Austausch des stehenden Guts voraus.
Wir hoffen, diese Erläuterung war hilfreich für Sie und freuen uns, Sie auch weiterhin als Versicherungspartner auf dem Wasser zu begleiten!