Kaufen und Verkaufen
Wer sich ein Segelschiff oder Motorboot zulegt – egal, ob gebraucht oder neu -, der muss beim Kauf viele Dinge beachten. Was genau ist der Kaufgegenstand? Welche Gewährleistungs- und Garantie Bedingungen gibt es? Wie sehen die Zahlungs- und Übergabemodalitäten aus?
Einem Punkt wird dabei nicht selten zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt: dem Eigentumsübergang. Der Yachtversicherungsspezialist Pantaenius erläutert, warum der aber so wichtig ist.
Der Eigentumsübergang findet nicht automatisch mit der Zahlung des Kaufpreises oder der ersten gemeinsamen Besichtigung statt.
stellt Dirk Hilcken, Vertriebsleiter bei Pantaenius klar. So ist es beispielsweise bei einigen Bauwerften üblichen, dass das Eigentum an einem Neubau mit dem Verlassen der Werfthalle an den Besitzer übergeht, obwohl er noch gar keinen physischen Zugriff auf das Schiff hat. Umso wichtiger ist es, den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs im Kaufvertrag oder in einem Übergabeprotokoll festzuhalten, denn von da an ist der neue Eigentümer voll für die Yacht verantwortlich. Er haftet gegebenenfalls für Schäden, die mit dem Schiff verursacht werden, und sollte sich natürlich gegen Beschädigungen, die an der Yacht selbst entstehen können, absichern. Der Gesetzgeber hat im Versicherungsvertragsgesetz dafür gesorgt, dass bestehende Versicherungsverträge automatisch auf den neuen Eigentümer übergehen. Werftneue Yachten allerdings, sind üblicherweise nicht versichert. Bei Gebrauchtbooten wiederum, ist es oft nicht klar, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht.
„Die Pantaenius-Yacht-Bedingungen sehen vor, dass eine vorhandene Versicherung beim Eigentumsübergang für den Verkäufer endet. Der neue Eigner hat jedoch automatisch eine vorläufige Deckung für einen Monat auf Basis der alten Police.“, erklärt Hilcken. „Der neue Besitzer hat also genug Zeit, um eventuelle Vergleichsangebote einzuholen oder seinen konkreten Bedarf zu ermitteln. Er kauft schließlich ein Boot und nicht versteckt darin, einen Versicherungsvertrag.“
Das Risiko ist beim Eigentumsübergang oft ungleich höher. Denn das neue Schiff steht ja nun zur Überführung an. „Speziell der Landtransport durch einen Spediteur kann für eine große Überraschung sorgen, falls es dabei zu einem Schaden kommt“, weiß Hilcken. Wenn eine Yacht von einem Spediteur transportiert wird, haftet dieser gemäß den gesetzlichen Haftungsbedingungen für Frachtführer mit maximal 10€/kg. Bei einem Schiff von etwa zwei Tonnen sind das gerade einmal 20.000 Euro. Entsprechend sollte der neue Eigentümer auf jeden Fall sicherstellen, dass der Landtransport in seiner Kasko-Versicherung enthalten ist und seine Kasko-Versicherung enthalten ist und seine Kasko-Police schon aktiv ist, wenn die Yacht verladen wird. Letztendlich ist es bei jeder Art von Schiffskauf, ob nun direkt von der Werft, beim Händler, über einen Vermittler oder auch von Privat, sehr wichtig, darauf zu achten, dass es in keiner Phase Deckungslücken gibt. Dann kann sich der Eigner auch sorglos auf sein neues Schiff freuen.
Pantaenius hat für den Gebrauchtbootkauf einen Musterkaufvertrag entworfen, der für beide Vertragsparteien gleichermaßen stabil und fair konzipiert ist.
Musterkaufvertrag: Die Vorteile auf einen Blick
- Einen Monat kostenlose Kasko-Deckung für den neuen Eigner
- Faire Bedingungen für Käufer und Verkäufer
- Klare Regelungen zur Eigentumsübergabe
- Ein ausfüllbares Übergabeprotokoll
- Eine rechtlich abgesicherte Vertragsgestaltung