Sicher Chartern auch in Zeiten von Corona - Covid19 in der Reiserücktrittskosten-versicherung
Versicherungen schützen vor dem Unvorhergesehenen. Leider hat die pandemische Ausbreitung des Sars-Cov2 Virus dieses Prinzip im vergangenen Jahr vor eine gewaltige Herausforderung gestellt.
Die Auswirkungen von Reisebeschränkungen und Erkrankungen an Covid19 waren so umfangreich, dass es vielen Versicherern nicht länger möglich war, mit dem Coronavirus verbundene Risiken zu decken. Auch unsere an den Charterpaketen beteiligten Versicherer zwangen uns, die Deckung unserer Reiserücktrittskostenversicherung kurzfristig anzupassen. Umso mehr freuen wir uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass diese Deckungseinschränkung zurückgenommen wurde und wir nach Verhandlungen mit den Versicherern eine Erkrankung an Covid19 wieder als Reiserücktritts- bzw. Abbruchsgrund anerkennen können.
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist Teil jedes der von Pantaenius angebotenen Versicherungspakete für Charterurlaube und bezieht sich auf einen Skipper sowie bis zu neun Crewmitglieder. Wie gewohnt profitiert im Fall einer Erkrankung des Skippers die gesamte Reisegruppe vom Versicherungsschutz, falls der Törn durch den Ausfall nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Gedeckt sind Stornokosten, An- und Abreisekosten sowie zusätzlich entstehende Rückreisekosten bzw. anteilige Charterkosten.