Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten einen Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen eine Zulageprämie können diese Trailer in die Yacht-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer (schwarzes Kennzeichen) anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.
Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.
Ihr Versicherungsschutz besteht jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die bestehenden Versicherungsverträge nicht drei Monate vor Fälligkeit in Textform gekündigt werden.
Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Kunden-Login unter „Meine persönlichen Daten“ ändern. Gehen Sie hierfür auf „Zahlungsmöglichkeiten“ und nutzen Sie die dort erscheinende Eingabemaske für die Aktualisierung Ihrer Bankdaten. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch telefonisch oder per Email an uns wenden.
Sollte sich einer der in der Police genannten Eigner dazu entschließen, die Eignergemeinschaft zu verlassen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Alle beteiligten Personen müssen die Erklärung unterzeichnen, es sei denn, Sie haben in der Police einen Hauptverantwortlichen benannt.
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sind über die Kaskoversicherung gedeckt. Nur in sehr seltenen Fällen kann die Bergung eines Wracks als Anspruch Dritter durch die Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Auch im Winterlager sowie dem Transport dorthin existieren Schadenrisiken, für die Sie als Yachteigner haftbar gemacht werden können. Ihre bestehende Privathaftpflicht kommt für diese Schäden nicht auf. Eine Einschränkung des Deckungsschutzes im Winterlager ist aus diesem Grund nicht vorgesehen.
Auch während des Aufenthalts im Winterlager bzw. dem Weg dorthin und zurück sind Haftpflicht-Risiken gedeckt.
Nein, dazu müssten Sie die Police kündigen.
Bitten teilen Sie uns Ihren neuen Wohnsitz umgehend mit, sodass wir Ihre Verträge entsprechend anpassen können. Je nach Land können sich zusätzliche Änderungen ergeben.
Die Yacht-Haftpflichtversicherung ist eine auf das Schiff bezogene Deckung. Sie sichert den Schiffsführer und die Crew gegen Haftpflichtansprüche Dritter ab, die sich aus dem Gebrauch der Yacht ergeben. Eine Skipperhaftpflicht ist eine auf eine Person bezogene Deckung und sichert diese bei Gebrauch eines geliehenen oder gecharterten Bootes gegen Ansprüche Dritter ab, wenn die schiffseigene Haftpflichtversicherung nicht eintritt oder vorhanden ist.
Gelegentliches Überschreiten des Fahrtgebietes ist mitversichert, sofern es dem Versicherer unverzüglich gemeldet wird.
In diesem Fall greift die Forderungsausfalldeckung der Pantaenius Bootshaftpflicht. Voraussetzung ist, dass die entstandene Schadenersatzforderung nicht geltend gemacht werden konnte und ein rechtskräftiger, vollstreckbarer Titel gegenüber dem Schadenverursacher besteht.
Sollten Sie Ihr Schiff umregistrieren, so ist dies unverzüglich bei Pantaenius zu melden. Je nach Versicherungssteuer Ihres neuen Flaggenstaates, kann es zu einer Veränderung der Versicherungsprämie kommen.
Falls Sie noch mehr Informationen suchen: in unserem Magazin finden Sie weitere interessante Artikel und Videos zum Thema Versicherungswissen.