Charterversicherungen
TÖRN, SKIPPER UND CREW OPTIMAL ABGESICHERT
Mit den Charterversicherungen von Pantaenius steht Ihrem unbeschwerten Charterurlaub nichts entgegen. Egal, ob wenige Tage oder mehrere Wochen, Bareboat-, Kabinen- oder Skipper-Charter. Wählen Sie Törndauer, Crewgröße und Versicherungslösungen ganz individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf. Der Abschluss erfolgt in wenigen Schritten online.
JETZT NEU: FLEXIBLE ABSICHERUNG
Stellen Sie sich Ihr persönliches Versicherungspaket ganz einfach und unverbindlich selber zusammen: Nach einigen generellen Fragen zu Ihrem geplanten Charter können Sie unsere Versicherungen nach Ihren Wünschen konfigurieren. Alle Charterversicherungen sind dabei einzeln oder in Kombination buchbar.
- Reisedauer von 1 bis 60 Tagen, Für 1 - 16 Reiseteilnehmer
- Reiserücktritt für Charter, Anreise und Hotelkosten
- Ganzes Boot oder Kabinencharter
- Neu: Jetzt auch für gewerbliche Skipper
Prämienbeispiele für Ihren Törn
Kautionsversicherung | 73,19 € |
Skipperhaftpflicht | 12,00 € |
Gesamtsumme | 85,19 € |
Kautionsversicherung | 90,89 € |
Reiserücktrittsversicherung | 102,92 € |
Skipperhaftpflicht | 28,80 € |
Gesamtsumme | 222,61 € |
Kautionsversicherung | 401,18 € |
Reiserücktrittsversicherung | 230,54 € |
Skipperhaftpflicht | 64,80 € |
Unfallversicherung | 22,80 € |
Gesamtsumme | 719,32 € |
Kautionsversicherung | 623,63 € |
Reiserücktrittsversicherung | 819,14 € |
Skipperhaftpflicht | 81,00 € |
Auslandsreise-Krankenversicherung | 45,90 € |
Unfallversicherung | 33,05 € |
Gesamtsumme | 1.605,72 € |
Unsere Charterversicherungen im DetailKautionsversicherung
Die Kautionsversicherung deckt das vollständige oder teilweise Einbehalten der Kautionsumme durch den Vercharterer für einen an dem gecharterten Boot inklusive Motor und Beiboot eingetretenen Schaden. Egal, ob berechtigt oder unberechtigt.
Verfügbare Optionen:
- Kautionssumme von 500 € bis 20.000 €, wählbar in 500 € Schritten
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter und An- und Abreise sowie bei Abbruch der Reise die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten sowie anteilige Charterkosten. Sofern ausgewählt, sind auch zusätzliche Übernachtungskosten unmittelbar vor oder nach dem Chartertörn mitversichert.
Verfügbare Optionen:
- Reisekosten von 1.000 € bis 40.000 €, wählbar in 1.000 € Schritten
- mit oder ohne Selbstbeteiligung
- Zusätzliche Absicherung gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Charter- oder Reiseanbieters. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieser Zusatzversicherung stets eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% anfällt.
Skipper-Haftpflichtversicherung
Die Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schäden gegenüber Dritten, die von Skipper oder Crew durch die Nutzung des gecharterten Bootes sowie etwaiger Beiboote schuldhaft verursacht werden. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und z.B. über die Kaskoversicherung des Vercharterers geltend gemacht werden, sind inbegriffen. Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung sowie Vermögensschäden.
Verfügbare Optionen:
- Deckungssumme von 5 Mio. € oder 10 Mio. € für Sach- und Personenschäden gilt. Vermögensschäden sind immer bis zu 5 Mio. € gedeckt.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle inklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen.
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung deckt das vollständige oder teilweise Einbehalten der Kautionsumme durch den Vercharterer für einen an dem gecharterten Boot inklusive Motor und Beiboot eingetretenen Schaden. Egal, ob berechtigt oder unberechtigt.
Verfügbare Optionen:
- Kautionssumme von 500 € bis 20.000 €, wählbar in 500 € Schritten
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter und An- und Abreise sowie bei Abbruch der Reise die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten sowie anteilige Charterkosten. Sofern ausgewählt, sind auch zusätzliche Übernachtungskosten unmittelbar vor oder nach dem Chartertörn mitversichert.
Verfügbare Optionen:
- Reisekosten von 1.000 € bis 40.000 €, wählbar in 1.000 € Schritten
- mit oder ohne Selbstbeteiligung
- Zusätzliche Absicherung gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Charter- oder Reiseanbieters. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieser Zusatzversicherung stets eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% anfällt.
Skipper-Haftpflichtversicherung
Die Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schäden gegenüber Dritten, die von Skipper oder Crew durch die Nutzung des gecharterten Bootes sowie etwaiger Beiboote schuldhaft verursacht werden. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und z.B. über die Kaskoversicherung des Vercharterers geltend gemacht werden, sind inbegriffen. Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung sowie Vermögensschäden.
Verfügbare Optionen:
- Deckungssumme von 5 Mio. € oder 10 Mio. € für Sach- und Personenschäden gilt. Vermögensschäden sind immer bis zu 5 Mio. € gedeckt.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle inklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen.
Häufig gestellte FragenWarum sind die Charterpakete nicht mehr zu finden?
Pantaenius bietet die bisherigen Pakete nicht mehr an. Sie können jetzt Ihr eigenes, ganz auf Ihre Bedürfnisse zurechtgeschnittene, Charterpaket zusammenstellen. Das ermöglicht Ihnen nur die Deckungen abzuschliessen, die Sie für die geplante Reise benötigen.
Sie möchten nur die Kaution versichern, aber auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abschliessen? Früher ging das nicht, das ist jetzt aber möglich.
Sie haben bereits eine Jahrespolice für eine Skipperhaftfplichtversicherung? Diese Deckung brauchen Sie dann nicht noch einmal zusätzlich abschliessen.
Welche Fristen gilt es bei der Buchung einer Charterversicherung zu beachten?
Die Kautions-, Skipperhaftpflicht-, Auslandsreisekranken- und Unfallversicherung können jederzeit bis zum vertraglichen Beginn der Charterreise abgeschlossen oder dazugebucht werden.
Die Reiserücktrittsversicherung kann bis zur Übernahme des Bootes abgeschlossen werden, wenn Ihr Chartervertrag innerhalb der letzten 21 Tage vor Charterbeginn abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung immer bis 30 Tage vor Antritt der Charter möglich.
Wer kann den Versicherungsvertrag abschließen / nicht abschließen?
Eine Charterversicherung kann nur von einem Verein (keine gewerbliche Nutzung) und von natürlichen Personen abgeschlossen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island haben. Personen mit italienischem Wohnsitz können sich nur über Pantaenius GmbH in Monaco in italienischer Sprache versichern. Seit dem Brexit können Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) leider keine Charterversicherung mehr abschliessen, können aber versicherte Person sein.
Wenn Sie für einen Verein einen Vertrag abschliessen möchten, sprechen Sie uns bitte an. Charterfirmen und Charteragenturen können grundsätzlich keine Charterversicherung abschliessen. Bezahlte Skipper können allerdings Versicherungsnehmer sein.
Unsere Crew ist noch nicht vollständig. Können wir unsere Charterversicherung dennoch bereits abschließen?
Ja, alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crew können Sie bei Bekanntwerden, allerdings spätestens bis Reiseantritt, online in Ihrem LOGIN durchführen und die Crewliste somit aktualisieren.
Welche Summe sollten wir bei der Reiserücktrittsversicherung versichern?
Addieren Sie zu dem Preis für die Charter (ohne laufende Kosten wie Benzin, Nahrung, Bordkasse etc) die An-und Abreisekosten für jede zu versichernde Person.
Zu diesem Betrag addieren Sie bitte die Kosten für die vor oder im Anschluss gebuchten Übernachtungen (Hotel, Ferienwohnung etc.), sollten Sie diese Stornokosten ebenso versichern wollen.
Warum sind die Charterpakete nicht mehr zu finden?
Pantaenius bietet die bisherigen Pakete nicht mehr an. Sie können jetzt Ihr eigenes, ganz auf Ihre Bedürfnisse zurechtgeschnittene, Charterpaket zusammenstellen. Das ermöglicht Ihnen nur die Deckungen abzuschliessen, die Sie für die geplante Reise benötigen.
Sie möchten nur die Kaution versichern, aber auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abschliessen? Früher ging das nicht, das ist jetzt aber möglich.
Sie haben bereits eine Jahrespolice für eine Skipperhaftfplichtversicherung? Diese Deckung brauchen Sie dann nicht noch einmal zusätzlich abschliessen.
Welche Fristen gilt es bei der Buchung einer Charterversicherung zu beachten?
Die Kautions-, Skipperhaftpflicht-, Auslandsreisekranken- und Unfallversicherung können jederzeit bis zum vertraglichen Beginn der Charterreise abgeschlossen oder dazugebucht werden.
Die Reiserücktrittsversicherung kann bis zur Übernahme des Bootes abgeschlossen werden, wenn Ihr Chartervertrag innerhalb der letzten 21 Tage vor Charterbeginn abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung immer bis 30 Tage vor Antritt der Charter möglich.
Wer kann den Versicherungsvertrag abschließen / nicht abschließen?
Eine Charterversicherung kann nur von einem Verein (keine gewerbliche Nutzung) und von natürlichen Personen abgeschlossen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island haben. Personen mit italienischem Wohnsitz können sich nur über Pantaenius GmbH in Monaco in italienischer Sprache versichern. Seit dem Brexit können Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) leider keine Charterversicherung mehr abschliessen, können aber versicherte Person sein.
Wenn Sie für einen Verein einen Vertrag abschliessen möchten, sprechen Sie uns bitte an. Charterfirmen und Charteragenturen können grundsätzlich keine Charterversicherung abschliessen. Bezahlte Skipper können allerdings Versicherungsnehmer sein.
Unsere Crew ist noch nicht vollständig. Können wir unsere Charterversicherung dennoch bereits abschließen?
Ja, alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crew können Sie bei Bekanntwerden, allerdings spätestens bis Reiseantritt, online in Ihrem LOGIN durchführen und die Crewliste somit aktualisieren.
Welche Summe sollten wir bei der Reiserücktrittsversicherung versichern?
Addieren Sie zu dem Preis für die Charter (ohne laufende Kosten wie Benzin, Nahrung, Bordkasse etc) die An-und Abreisekosten für jede zu versichernde Person.
Zu diesem Betrag addieren Sie bitte die Kosten für die vor oder im Anschluss gebuchten Übernachtungen (Hotel, Ferienwohnung etc.), sollten Sie diese Stornokosten ebenso versichern wollen.