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Charterboot-Versicherungen: Jederzeit sorgenfrei unterwegs

Für den Fall der Fälle umfassend abgesichert: Skipper und Crew sollten vor dem nächsten Chartertörn unbedingt an den Abschluss einer passenden Versicherung denken – denn selbst dem erfahrensten Skipper kann auf dem Wasser schnell ein Missgeschick passieren. Eine Charterversicherung von Pantaenius schützt Sie vor genau diesen Risiken und lässt sich im Umfang an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Sie gilt nicht nur für den Skipper, sondern zusätzlich für bis zu 16 Crewmitglieder.

Charterversicherung von Pantaenius: Flexibel und individuell

Die Skipperhaftpflicht innerhalb der Charterversicherung deckt zum Beispiel neben Haftpflichtansprüchen Dritter auch zu erstattende Schäden an der gecharterten Yacht selbst, sofern diese aufgrund eines Einwandes grober Fahrlässigkeit von der Kaskoversicherung des Schiffes eingefordert werden. Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit kann der Schiffsversicherer nicht regressieren. Außerdem existieren keine versteckten aber wesentlichen Ausschlüsse, die bei anderen Anbietern zu finden sind. Hierunter fällt zum Beispiel der Ausschluss von Haftpflichtansprüchen Angehöriger oder von Kollisionsschäden, für die eine andere Kaskoversicherung zunächst auch eintrittspflichtig wäre.

Unsere Charterversicherung kann als individuelle Lösung ganz auf Ihren Chartertörn zugeschnitten abgeschlossen werden. Bei der Absicherung eines Chartertörns oder einer Urlaubsreise inklusive Charter bzw. Ausflug auf einem gemieteten Boot stehen folgende Versicherungslösungen zur Auswahl:

 

Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung erstattet vertraglich geschuldete Stornokosten für die Charterreise bei Rücktritt oder Abbruch, inklusive optionaler Versicherung der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Anbieters.

Die Kautionsversicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer nach einem Schaden an dem gecharterten Schiff die Kaution ganz oder teilweise einbehält.

Die Skipper-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzlichen Haftungsrisiken von Skipper und Crew, falls eine andere Haftpflichtversicherung nicht einspringt und deckt zum Beispiel Personenschäden oder Kosten, die entstehen, wenn ein Nachfolgecharter durch einen verursachten Schaden nicht durchgeführt
werden kann.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Skipper und Crew im Krankheitsfall und deckt die Kosten für Behandlung, Medikamente sowie medizinisch veranlasste Rücktransporte.

Die Unfallversicherung schützt Skipper und Crew im Fall von Invalidität oder Tod aufgrund eines Unfalls.

 

Unsere Charterversicherungen sind flexibel und individuell anpassbar. Auch Kabinencharter oder spontante Mieten von Kleinbooten, Jollen und Jetskis sind problemlos versicherbar. Unser Online-Formular bringen wir Sie in wenigen Klicks zu Ihrem passenden Versicherungsschutz. 
 

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Kontakt
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Nicola Hinterthan
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