Skipper-Haftpflichtversicherung
Jahresdeckung
Die Pantaenius-Skipperhaftpflichtversicherung bietet Ihnen das ganze Jahr über Schutz bei Schäden, die beim Gebrauch einer fremden Motor- oder Segelyacht entstehen. Sie wird wirksam, wenn die yachteigene Haftpflicht-Versicherung nicht eintritt. Versichert ist ebenfalls die Nutzung von Beibooten oder anderen Wassersportgeräten. Die Versicherung kann sowohl für den privaten Skipper als auch für gewerbliche Skipper abgeschlossen werden und gilt weltweit.Um die Skipperhaftpflichtversicherung online abzuschließen, wählen Sie bitte eine Deckung aus der unten stehenden Tabelle aus.
Übrigens: Eine Skipperhaftpflicht für nur einen einzelnen Törn können Sie jetzt auch über unsere Charterversicherung abschließen.
Private Nutzung
Gewerbliche Nutzung - Für Personen und Firmen
Bis 17 m Rumpflänge
Versicherungssumme
(Personen-/Sachschäden)
6 Mio. €
Gewerbliche Nutzung
295,00 €
Bis 17 m Rumpflänge
Versicherungssumme
(Personen-/Sachschäden)
10 Mio. €
Gewerbliche Nutzung
440,00 €
Ab 17 m Rumpflänge
Versicherungssumme
(Personen-/Sachschäden)
6 Mio. €
Gewerbliche Nutzung
980,00 €
Ab 17 m Rumpflänge
Versicherungssumme
(Personen-/Sachschäden)
10 Mio. €
Gewerbliche Nutzung
1.475,00 €
Die o.g. Prämien sind Jahresprämien und verstehen sich inkl. der aktuellen deutschen Versicherungssteuer (19%). Bei Abschluss im europäischen Ausland wird die jeweils nationale Versicherungssteuer berechnet. Somit können die Prämien national abweichen.
Bei der Pantaenius-Skipperhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Jahrespolice. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
Die beim Vercharterer zu hinterlegende Kaution ist nicht über die Skipperhaftpflichtversicherung versichert, kann aber über unsere separate Kautionsversicherung je gechartertem Boot versichert werden.
Ihre Vorteile
Rundum-Schutz
Gedeckt sind neben Personen- auch Sach- und Vermögensschäden.
ABWEHR UNBERECHTIGTER ANSPRÜCHE
Automatisch mitversichert ist die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche vonseiten Dritter.
ARRESTIERUNG DER GEFÜHRTEN YACHT
Die bei einer Arrestierung der geführten Yacht anfallenden Gebühren werden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro übernommen.
Weitere Versicherungssummen
- Höchstentschädigung je Person bei Personenschäden: EUR 3.000.000,00
- für Vermögensschäden: EUR 250.000,00
GEWÄSSERSCHÄDEN
Versichert sind Schäden, welche beispielsweise aus verunreinigten Gewässern einschließlich des Grundwassers hervorgehen.
ZUSÄTZLICHE SPORTGERÄTE
Gedeckt sind ebenso Schäden, die aus dem Einsatz von zum Boot gehörenden Beibooten sowie von Wassersportgeräten resultieren.
WELTWEITER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die jährliche Deckung gilt weltweit.
Braucht man eine Skipperhaftpflicht?
Nicht nur der Besitzer eines Bootes, auch der Skipper eines geliehenen Wasserfahrzeugs sollte für den Fall der Fälle umfassend abgesichert sein. Ist eine Haftpflichtversicherung für Skipper also notwendig? Sie ist in der Tat optimal für Wassersportfreunde, die regelmäßig mit geliehenen Booten unterwegs sind. Anders als im KFZ-Bereich existiert zudem keine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Boote und Yachten. Die Skipperhaftpflicht springt immer dann ein, wenn die genutzte Yacht nicht oder nur unzureichend versichert ist und schützt vor unüberschaubaren finanziellen Risiken aufgrund von Personen- oder Sachschäden.
Das umfasst die Pantaenius Skipperhaftpflicht
Die Pantaenius Haftpflichtversicherung für Skipper ist für private wie auch berufliche Skipper verfügbar. Damit Sie für den Schadensfall wirklich rundum abgesichert sind, gelten Schäden an der gecharterten Yacht ebenfalls mitversichert, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und die schiffseigene Kaskoversicherung eine Deckung entstandener Schäden ablehnt. Alle übrigen Schäden am Schiff müssen im Fall eines Charters über die schiffseigene Yacht-Kasko abgewickelt werden. Die Vertragslaufzeit der Skipperhaftpflicht beträgt ein Jahr und gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Törns.
Übrigens: In unserer Yacht-Haftpflicht ist der Skipper grundsätzlich mitversichert.
FAQ
Deckt die Skipperhaftpflichtversicherung Schäden an der von mir geführten fremden Yacht?
Grundsätzlich deckt die Skipperhaftpflichtversicherung Schäden, die der Skipper als Versicherungsnehmer mit einer fremden Yacht verursacht und für die er entsprechend von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz (für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) in Anspruch genommen wird. Schäden an der vom Skipper geführten Yacht selbst sind nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und unter Anwendung einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,- gedeckt, soweit hierfür Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsverhältnis beansprucht werden kann. Lassen Sie sich daher unbedingt das Bestehen einer Kaskoversicherung für die Yacht, die Sie führen, nachweisen. Die Höhe der zu hinterlegenden Kaution sollte dabei der Höhe der Selbstbeteiligung des Vermieters unter dessen Kaskoversicherung entsprechen.
Ist die Crew mitversichert?
Ja, die Crew-Mitglieder sind mitversicherte Personen unter der Skipperhaftpflichtversicherung.
Sind Kautionsschäden mitversichert?
Nein, das Einbehalten der Kaution durch den Vercharterer ist unter der Skipperhaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Um die Kaution abzusichern, sollte eine separate Kautionsversicherung abgeschlossen werden.
Welcher Schutz besteht, wenn die von mir geführte Yacht nicht haftpflichtversichert ist?
Wenn die Yacht nicht haftpflichtversichert ist, prüft die Skipperhaftpflichtversicherung die erhobenen Ansprüche im Schadensfall. Im Falle eines nach den Bedingungen versicherten Ereignisses tritt die Skipperhaftpflichtversicherung ein.
Welcher Schutz besteht, wenn die Yacht bereits haftpflichtversichert ist?
Wenn die Yacht haftpflichtversichert ist, müssen alle Haftpflichtschäden zunächst dem Versicherer der Yacht selbst gemeldet werden. In diesem Fall besteht ausschließlich eine subsidiäre Deckung über die Skipperhaftpflichtversicherung.
Was bedeutet subsidiäre Deckung der Skipperhaftpflichtversicherung?
Leistungen unter den Bedingungen und Versicherungssummen der Skipperhaftpflichtversicherung können nur dann gefordert werden, soweit sie nicht schon aus einem anderen Versicherungsverhältnis beansprucht werden können.
Wann brauche ich eine gewerbliche Skipperhaftpflichtversicherung?
Eine gewerbliche Skipperhaftpflichtversicherung ist dann abzuschließen, wenn Sie durch Ihre Tätigkeit als Schiffsführer einen kommerziellen Nutzen, Lohn oder anderweitigen geldwerten Vorteil erhalten. Sollten Sie privat als Mitglied eines Segelvereins Schiffsführer während eines Vereinstörns sein und erfolgt zu Ihren Gunsten lediglich eine Übernahme Ihrer Kosten für z.B. Flug, Kost und Logis durch Ihre Crew (mitsegelnde Vereinsmitglieder), betrachtet Pantaenius dies nicht als geldwerten Vorteil, so dass hierfür Deckung bereits unter der Skipperhaftpflichtversicherung für private Nutzung bestünde. Dies gilt bei Pantaenius auch, soweit sie bei einem privaten Törn mit Freunden als Schiffsführer agieren und lediglich eine entsprechende Übernahme Ihrer Kosten durch Ihre Mitsegler erfolgt.
Beteiligte Versicherungsunternehmen
(Das erstgenannte ist das führende Versicherungsunternehmen.)
Chubb European Group Limited
Allianz Global Corporate & Specialty SE
AIG Europe Ltd.
R + V Allgemeine Versicherungs AG
Die vollständigen Anschriften finden Sie hier.