Yacht-Kasko-Versicherung
Die Pantaenius Yacht-Kasko-Versicherung deckt den Totalverlust sowie Teilschäden an der eigenen Yacht oder am eigenen Boot. Informieren Sie sich noch heute zum umfassenden Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile
Optional: Motorschutz Plus
Maschinelle Einrichtung
Erweiterter Versicherungsschutz für Ihre Maschinenanlage (bis zu einem Alter von zehn Jahren) gegen sämtliche Schäden, resultierend aus Material-, Konstruktions- und sogar Bedienungsfehlern.
Falsch getankt?
Selbst fehlerhaftes Tanken ist bei Motorschutz Plus mitversichert. Der Deckungsschutz bezieht sich auch auf das Abpumpen und Entsorgen, die Reinigung des Kraftstoffsystems sowie den Ersatz des Kraftstoffes.
Weitere Vorteile
Bergung? Kein Problem!
Im Fall einer Bergung oder Wrackbeseitigung werden die Kosten ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung übernommen.
Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit
Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu 10.000 Euro wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Transport und Lager
Land- und Flusstransporte Ihrer Yacht bzw. Ihres Bootes sind versichert. Ebenso Slip- und Kranvorgänge, Winterlager-, Werft- und Reparaturaufenthalte. Seetransporte sind subsidiär mitversichert.
Maschinenklausel
Volle Maschinendeckung möglich!
Inspektionskosten inklusive
Sie hatten mit Ihrem Boot eine Grundberührung. Die notwendigen Inspektionskosten werden ohne Selbstbeteiligung für Sie übernommen; unabhängig davon, ob ein Schaden festgestellt wird.
Schnelle Pannenhilfe
Für Hilfe in Notfallsituationen, z. B. Schleppen zur nächsten Werft oder die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernommen.
Fahrtgebiet
Eine Erweiterung des Fahrtgebietes auf Ihre individuellen Wünsche ist jederzeit möglich. Gelegentliches Überschreiten des vereinbarten Fahrtgebietes ist automatisch mitversichert.
Inventar und Ausrüstung
Inventar und Ausrüstung sind an gesicherten Orten, auch außerhalb der Yacht, und während des Winterlagers mitversichert.
Unsere Experten empfehlen: Yacht-Kasko-Versicherung für Ihr Boot
Immer entspannt unterwegs: Um Ihr Boot vor möglichst vielen Risiken zu schützen, raten wir unseren Kunden zu einer Yacht-Kasko-Versicherung. Schäden aufgrund von Reparaturen oder Kosten, die durch einen Totalverlust entstehen – in solchen Fällen tritt der Versicherungsschutz der Yacht-Kasko in Kraft. Dabei legen wir Wert auf Transparenz und Übersichtlichkeit darüber, was genau in der Yachtversicherung enthalten ist: Denn insbesondere Neueinsteiger können im Dschungel der Fachbegriffe leicht den Überblick verlieren.
Herzstück der Versicherungsbedingungen ist immer die eigentliche Versicherungssumme. Nur eine Feste Taxe auf Basis einer Neuwertversicherung gewährleistet nämlich im Schadenfall einen vollständigen Ersatz des vereinbarten Versicherungswertes – und ist bei uns selbstverständlich vorgesehen. Auch wenn heute viele Anbieter eine scheinbar Feste Taxe anbieten, lassen sich die Versicherungssummen in den meisten Kaskoversicherungen im Fall eines Totalverlusts anfechten, sodass Yachteigner im Zweifel nur den Zeitwert ihres Schiffes erhalten. Mit der Pantaenius Yacht Kasko sind Sie dagegen jederzeit optimal abgesichert!
Die optimale Bootsversicherung für Sie und Ihre Yacht
Pantaenius bietet in der Yacht-Kasko-Versicherung eine belastbare Allgefahrendeckung für Boot, Beiboot sowie die persönlichen Effekten. Ausschlüsse werden explizit erwähnt. Insbesondere aus Haftpflichtrisiken resultierende Kosten können den eigentlichen Wert der versicherten Yacht leicht übersteigen. Wir empfehlen daher neben der Yacht-Kasko immer auch standardmäßig den Abschluss einer Yacht-Haftpflicht-Versicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die aus dem Gebrauch Ihres Schiffs entstehen können.
FAQIch habe mein Boot verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Boot verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer des Bootes die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Dauerhaft zum Boot gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.
Mein Trailer ist jetzt automatisch mitversichert, muss ich eine extra Summe ausweisen?
Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Boot und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.
Ich habe mein Boot verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Boot verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer des Bootes die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Dauerhaft zum Boot gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.
Mein Trailer ist jetzt automatisch mitversichert, muss ich eine extra Summe ausweisen?
Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Boot und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.