Yacht-Haftpflicht-Versicherung
Die Yacht-Haftpflicht bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Bootes verursacht haben.
Ihre Vorteile
Weitere Vorteile
Regattaspaß pur
Bei uns ist das Regattarisiko standardmäßig in der Yacht-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Zusätzliche Sportgeräte
Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche seitens Dritter ist automatisch mitversichert.
Gewässerschäden
Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers entstehen.
FAQIch habe mein Boot verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Boot verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer des Bootes die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Haftpflicht für die Yacht besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Yacht-Kasko gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten ein Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen ein Zulageprämie können diese Trailer in die Yacht-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer (schwarzes Kennzeichen) anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.
Darf ich mein Boot an Freunde verleihen?
Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Yacht-Haftpflicht sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.
Ich habe mein Boot verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Boot verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer des Bootes die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Haftpflicht für die Yacht besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Yacht-Kasko gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten ein Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen ein Zulageprämie können diese Trailer in die Yacht-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer (schwarzes Kennzeichen) anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.
Darf ich mein Boot an Freunde verleihen?
Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Yacht-Haftpflicht sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.
Ergänzungen für Ihre Yacht-Haftpflicht: Wir beraten Sie gerne!
Egal ob Neueinsteiger oder erfahrener Skipper, eine gute Seemannschaft ist das wichtigste im Wassersport. Dennoch können Unfälle passieren und gerade auf See sind die Folgen für Mensch und Material oft schwer einzuschätzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Boot und Personen an Bord zusätzlich zur Bootshaftpflicht mit der Yacht-Kasko-Versicherung sowie der Yacht-Insassenunfall-Versicherung abzusichern. Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Unsere Experten beraten Sie gerne individuell, wir freuen uns von Ihnen zu hören! Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Vergleich verschiedener Bootsversicherungen – inklusive der Möglichkeit einer unverbindlichen Empfehlung Ihrer optimalen Absicherung – egal ob nun Yacht-Haftpflicht oder eine andere Versicherung!