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Bootshaftpflicht-Versicherung

Die Bootshaftpflicht bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Bootes verursacht haben.

Ihre Vorteile

Rundum-Schutz

Versichert sind sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden. Das gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.

Streit mit dem Unfallgegener

Ein Dritter hat Ihr Boot schuldhaft beschädigt und Sie erhalten trotzdem kein Geld, z. B. wegen dessen Insolvenz. Unsere Bootshaftpflicht-Bedingungen bieten Versicherungsschutz.

Rettungssystem ausgelöst?

Sie haben versehentlich eines Ihrer Rettungssysteme, z. B. EPIRB oder DSC ausgelöst. Die entstandenen Such- und Hilfekosten werden erstattet.

Schutz für den Skipper

Mit unseren Bootshaftpflichtbedingungen sind Sie automatisch auch als Skipper einer geliehenen oder gecharterten Motor- oder Segelyacht versichert.

Weitere Vorteile

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  • Regattaspaß pur
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Zusätzliche Sportgeräte
  • Gewässerschäden

Regattaspaß pur

Bei uns ist das Regattarisiko standardmäßig in der Bootshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Zusätzliche Sportgeräte

Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche seitens Dritter ist automatisch mitversichert.

Gewässerschäden

Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers an Ihrer Yacht oder Ihrem Boot entstehen.

FAQ

Ich habe mein Boot verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?

Sollten Sie Ihr Boot verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.

 

Kann der Käufer des Bootes die Verträge übernehmen?

Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Haftpflicht für das Boot besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Boots-Kasko gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.

Wie ist mein Trailer mitversichert?

Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende KFZ mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten ein Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen ein Zulageprämie können diese Trailer in die Bootshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer (schwarzes Kennzeichen) anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB Nummer. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.

Darf ich mein Boot an Freunde verleihen?

Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Bootshaftpflicht sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.

Ergänzungen für Ihre Bootshaftpflicht: Wir beraten Sie gerne!

Egal ob Neueinsteiger oder erfahrener Skipper, eine gute Seemannschaft ist das wichtigste im Wassersport. Dennoch können Unfälle passieren und gerade auf See sind die Folgen für Mensch und Material oft schwer einzuschätzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Boot oder Ihre Yacht und Personen an Bord zusätzlich zur Bootshaftpflicht mit der Bootskasko-Versicherung sowie der Bootsinsassenunfall-Versicherung abzusichern. Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Unsere Experten beraten Sie gerne individuell, wir freuen uns von Ihnen zu hören! Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Vergleich verschiedener Bootsversicherungen – inklusive der Möglichkeit einer unverbindlichen Empfehlung Ihrer optimalen Absicherung – egal ob nun Bootshaftpflicht oder eine andere Versicherung!  

Wofür eine Bootshaftpflicht?

Wenn man doch ohnehin eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Diese Frage stellen sich insbesondere Neueinsteiger in der Welt des Wassersports. Bootseigner sind dabei gut beraten, den Tipps eines Versicherungsexperten zu folgen.


Eine Bootshaftpflichtversicherung ist immer die richtige Wahl, denn: Auch, wenn die Bootsversicherung in Deutschland nicht verpflichtend abgeschlossen werden muss, haften Bootseigner mit Ihrem kompletten Vermögen für Schäden, die sie schuldhaft durch die Nutzung ihres Schiffes einem Dritten zufügen. Solche Haftpflichtansprüche können sich aus verschiedensten Szenarien ergeben, werden jedoch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt und können deshalb schnell zur echten finanziellen Belastung werden. Eine separate Haftpflicht – egal ob für ein Segel- oder Motorboot – ist deshalb dringend notwendig und jedem Eigner, unabhängig von der Versicherungssumme, zu empfehlen. Setzen Sie dabei auf Pantaenius: Unser bewährter Rundum-Schutz deckt hier neben Personenschäden auch Vermögens- und Sachschäden ab.

Kontakt
Ihre Pantaenius-Crew

Sind noch Fragen offen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern auch telefonisch. Egal, ob Sie eine Empfehlung zur Yachtversicherung oder mehr Informationen zu unseren Produkten benötigen. Wir sind für Sie da!

Hasso-Christian Höher
Bastian Landgraf
Edeltrud Perabo-Sachs
Robin Borkowski
+49 40 37 09 12 34

Mo-Fr, 8-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

PANTAENIUS - ein zuverlässiger Partner
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