Die Boots-Totalverlust-Versicherung deckt den Totalverlust Ihrer Yacht oder Ihres Bootes durch Unfall, Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Diebstahl.
Nein. Die Boots-Totalverlust-Versicherung deckt den Totalverlust des gesamten versicherten Bootes oder der Yacht. Darunter fällt auch der „konstruktive Totalverlust“. Das bedeutet: Wenn die Reparaturkosten eines Schadens – beispielsweise eines Mastes – die vereinbarte Versicherungssumme überschreiten, greift der Versicherungsschutz. Liegen die Reparaturkosten eines Schadens dagegen unter der vereinbarten Versicherungssumme, greift der Versicherungsschutz nicht.
Nein. Die Versicherungssumme ist die Summe, die zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer in der Police vereinbart worden ist. Diese Versicherungssumme, feste Taxe genannt, ist die Grundlage, mit der die Reparaturkosten eines Teilschadens verglichen werden.
Die Boots-Totalverlust-Versicherung umfasst keine Allgefahrendeckung, sondern die in den Bedingungen genannten Gefahren: Unfall, Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt und Diebstahl. Eine Unterschlagung beispielsweise ist hier nicht gedeckt.
Nein. Gedeckt ist der Diebstahl des gesamten versicherten Bootes, vorausgesetzt, der Trailer war mit einer geeigneten Diebstahlsicherung versehen.
Ja. Wenn ihre Werte in der vereinbarten Versicherungssumme gesondert aufgeführt sind, sind Trailer und Außenborder ebenfalls gegen Totalverlust versichert. D.h. der Außenborder ist mit dem entsprechenden vereinbarten Teil der Versicherungssumme versichert. Voraussetzung für eine Deckung ist allerdings eine geeignete Diebstahlsicherung. Das gleiche gilt für den Trailer.
Nein. Für Teilschäden an Außenborder und Trailer gilt das gleiche wie im großen Ganzen: Überschreiten die Reparaturkosten – beispielsweise eines Propellers – den entsprechenden Anteil an der vereinbarten Versicherungssumme, gilt das als „konstruktiver Totalverlust“ und der Versicherungsschutz greift. Liegen die Reparaturkosten dagegen unter dem entsprechenden Anteil an der vereinbarten Versicherungssumme, ist der Schaden nicht gedeckt.
Ausgeschlossen sind wie in den Bedingungen genannt Schäden durch Alter, Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Wartung, mittelbare Schäden sowie Diebstahlschäden, wenn der versicherte Gegenstand nicht gegen Diebstahl gesichert war.
Die Selbstbeteiligung beträgt zehn Prozent der Entschädigung.