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Häufig gestellte Fragen

Wir tun alles, um unsere Produkte transparent und unseren Service unkompliziert zu gestalten. Dennoch bleiben hin und wieder Fragen offen. Die häufigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?

Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.

Kann der Käufer die Verträge übernehmen?

Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für  die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.

Darf ich mein Schiff an Freunde verleihen?

Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Ihr Versicherungsschutz besteht jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die bestehenden Versicherungsverträge nicht drei Monate vor Fälligkeit in Textform gekündigt werden.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Wenn Sie Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung ändern möchten, setzen Sie uns hiervon bitte per Telefon oder Email in Kenntnis. Wir senden Ihnen dann ein neues Sepa-Lastschriftmandat zu, das Sie ausgefüllt an uns zurückschicken können.

Ein oder mehrere Eigner steigen aus meiner Eignergemeinschaft aus, was ist zu tun?

Sollte sich einer der in der Police genannten Eigner dazu entschließen, die Eignergemeinschaft zu verlassen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Alle beteiligten Personen müssen die Erklärung unterzeichnen, es sei denn, Sie haben in der Police einen Hauptverantwortlichen benannt.

Sind Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten über die Haftpflichtversicherung gedeckt?

Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sind über die Kaskoversicherung gedeckt. Nur in sehr seltenen Fällen kann die Bergung eines Wracks als Anspruch Dritter durch die Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Mein Schiff liegt im Winter an Land, kann ich meine Deckung einschränken?

Auch im Winterlager sowie dem Transport dorthin existieren Schadenrisiken, für die Sie als Yachteigner haftbar gemacht werden können. Ihre bestehende Privathaftpflicht kommt für diese Schäden nicht auf. Eine Einschränkung des Deckungsschutzes im Winterlager ist aus diesem Grund nicht vorgesehen.

Ist das Winterlager mitversichert?

Auch während des Aufenthalts im Winterlager bzw. dem Weg dorthin und zurück sind Haftpflicht-Risiken gedeckt.

Kann ich meine Verträge für eine Saison ruhen lassen?

Nein, dazu müssten Sie die Police kündigen.

Ich ziehe ins Ausland, hat das Auswirkungen auf meine Verträge?

Bitten teilen Sie uns Ihren neuen Wohnsitz umgehend mit, sodass wir Ihre Verträge entsprechend anpassen können. Je nach Land können sich zusätzliche Änderungen ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Skipperhaftpflicht?

Die Yacht-Haftpflichtversicherung ist eine auf das Schiff bezogene Deckung. Sie sichert den Schiffsführer und die Crew gegen Haftpflichtansprüche Dritter ab, die sich aus dem Gebrauch der Yacht ergeben. Eine Skipperhaftpflicht ist eine auf eine Person bezogene Deckung und sichert diese bei Gebrauch eines geliehenen oder gecharterten Bootes gegen Ansprüche Dritter ab, wenn die schiffseigene Haftpflichtversicherung nicht eintritt oder vorhanden ist.

Kann ich mein Fahrtgebiet überschreiten?

Gelegentliches Überschreiten des Fahrtgebietes ist mitversichert, sofern es dem Versicherer unverzüglich gemeldet wird.

Was passiert, wenn mein Unfallgegner nicht ausreichend versichert ist?

In diesem Fall greift die Forderungsausfalldeckung der Pantaenius Bootshaftpflicht. Voraussetzung ist, dass die entstandene Schadenersatzforderung nicht geltend gemacht werden konnte und ein rechtskräftiger, vollstreckbarer Titel gegenüber dem Schadenverursacher besteht.

Yacht wird umregistriert, was ist zu tun?

Sollten Sie Ihr Schiff umregistrieren, so ist dies unverzüglich bei Pantaenius zu melden. Je nach Versicherungssteuer Ihres neuen Flaggenstaates, kann es zu einer Veränderung der Versicherungsprämie kommen.

PANTAENIUS - EIN ZUVERLÄSSIGER PARTNER
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