Ja, das ist möglich. In der Pantaenius Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Eigner, der Kapitän, Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners an Bord befindet, mitversichert. Dies gilt auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Sportarten, solange dies in Verbindung mit dem Gebrauch der Yacht passiert.