* Pantaenius UK Limited is authorised and regulated by the Financial Conduct Authority (Authorised No.308688)
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung.Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Dauerhaft zum Schiff gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.
Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Schiff und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.
Der Versicherungsschutz der Pantaenius Kaskoversicherung gilt auch für Freunde oder Familienmitglieder. Das nicht-gewerbliche Verleihen Ihres Schiffs ist also kein Problem.
Die Verträge gelten jeweils für ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf per Email oder schriftlich gekündigt werden.
Wenn Sie Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung ändern möchten, setzen Sie uns hiervon bitte per Telefon oder Email in Kenntnis. Wir senden Ihnen dann ein neues Sepa-Lastschriftmandat zu, das Sie ausgefüllt an uns zurückschicken können.
Wenn Sie denken, dass Ihre vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht oder Sie diese reduzieren möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Servicemitarbeitern in Verbindung. Sie erhalten von uns im Anschluss ein neues Angebot und können die geänderte Versicherungssumme als Nachtrag in Ihren Vertrag aufnehmen lassen.
Wenn einer oder mehrere Eigner aus der Eignergemeinschaft aussteigen, so muss dies schriftlich und von allen beteiligten Eignern unterzeichnet an Pantaenius übermittelt werden. Der Vertrag wird dann entsprechend angepasst. Haben Sie in der Police einen Hauptverantwortlichen benannt, so genügt dessen alleinige Unterschrift.
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten werden ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung übernommen.
Pantaenius vergibt keine Vorschriften bezüglich des Legens Ihres Mastes im Winter. Ob Ihr Winterlagerbetreiber jedoch die Einlagerung von Yachten mit stehendem Mast duldet, kann pauschal nicht beantwortet werden. Beim Mastlegen und –stellen bieten sich zudem wertvolle Gelegenheiten Mast, Wanten und sonstige Teile auf ihre Schadenfreiheit zu kontrollieren. Dieser Check ist bei einem stehenden Mast nicht möglich.
Winterlager, Land- und Flusstransporte Ihrer Yacht sind versichert. Ebenso Slip- und Kranvorgänge, Werft- oder Reparaturaufenthalte.
Solche Winterlagerverträge sind relativ gängig und stellen für Pantaenius in der Regel kein Problem dar. In jedem Fall müssen Sie uns jedoch bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben kontaktieren, um die durch den Regressverzicht gegenüber dem Winterlagerbetreiber entstandene Deckungslücke in der Bootskaskoversicherung einzuschließen.
Wenn Sie planen, Ihr Schiff für mindestens ein Jahr nicht zu nutzen, können Sie bei Pantaenius eine reduzierte Kaskoversicherung abschließen, die sich auf die Deckung der nötigsten Risiken beschränkt. Hierzu gehören zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder auch Diebstahl. Möchten Sie während der Zeit größere Umbau- oder Refitmaßnahmen am Schiff durchführen, empfehlen wir eine Umbauversicherung. Diese deckt zusätzlich das Kranen bzw. Slippen der Yacht und kann in der Höhe der Versicherungssumme dem Baufortschritt dynamisch angepasst werden.
Gelegentliches Überschreiten der Fahrtgrenzen gilt mitversichert, ist aber unverzüglich zu melden.
Die Feste Taxe ist die zwischen Ihnen und Pantaenius fest vereinbarte Versicherungssumme für Ihre Yacht. Diese erhalten Sie bei Totalverlust ohne Abzüge, sodass Sie in der Lage sind, ein neues gleichwertiges Schiff zu kaufen. Anders als bei vielen unserer Mitbewerber, kann diese Versicherungssumme im Falle eines Totalverlusts nicht angefochten werden, da sie sich auf einen Neuwert bezieht.
Wir empfehlen allgemein eine jährliche optische Prüfung. Diese kann von einem Fachmann oder auch Ihnen selbst vorgenommen werden. Spätestens alle 4-5 Jahre sollte das Rigg jedoch durch einen Fachmann überprüft werden. Alle 8-10 Jahre sollte zudem eine Grundüberholung stattfinden, bei der verschlissene Teile ausgetauscht werden. In welchen Zeitabständen Überprüfung und Austausch nötig sind, hängt jedoch immer auch von der Art und Dauer der Nutzung Ihrer Yacht ab. Sollten Sie Zweifel über den Zustand ihres stehenden und laufenden Guts haben oder auf der Suche nach einem geeigneten Fachmannes sein, vermitteln wir Ihnen gern entsprechende Kontakte.
Pantaenius gibt generell keine Wartungsintervalle vor. Um den Versicherungsschutz Ihrer Yacht jedoch nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen die Wartungsintervalle der Hersteller einzuhalten.
Bei einer Umregistrierung Ihrer Yacht benötigen wir im Anschluss von Ihnen das neue Flaggenzertifikat. Eventuell ergeben sich durch diese Umregistrierung entsprechend der jeweiligen Ländervorschriften veränderte Versicherungssteuersätze.