* Pantaenius UK Limited is authorised and regulated by the Financial Conduct Authority (Authorised No.308688)
Die Pantaenius Yacht-Kasko-Versicherung deckt den Totalverlust sowie Teilschäden an der eigenen Yacht.
Im Fall einer Bergung oder Wrackbeseitigung werden die Kosten ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung übernommen.
Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu 10.000 Euro wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Land- und Flusstransporte Ihrer Yacht sind versichert. Ebenso Slip- und Kranvorgänge, Winterlager-, Werft- und Reparaturaufenthalte. Seetransporte sind subsidiär mitversichert.
Volle Maschinendeckung möglich!
Sie hatten mit Ihrem Schiff eine Grundberührung. Die notwendigen Inspektionskosten werden ohne Selbstbeteiligung für Sie übernommen; unabhängig davon, ob ein Schaden festgestellt wird.
Für Hilfe in Notfallsituationen, z. B. Schleppen zur nächsten Werft oder die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernommen.
Eine Erweiterung des Fahrtgebietes auf Ihre individuellen Wünsche ist jederzeit möglich. Gelegentliches Überschreiten des vereinbarten Fahrtgebietes ist automatisch mitversichert.
Inventar und Ausrüstung sind an gesicherten Orten, auch außerhalb der Yacht, und während des Winterlagers mitversichert.
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung.Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Dauerhaft zum Schiff gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.
Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Schiff und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.
Der Versicherungsschutz der Pantaenius Kaskoversicherung gilt auch für Freunde oder Familienmitglieder. Das nicht-gewerbliche Verleihen Ihres Schiffs ist also kein Problem.
Die Verträge gelten jeweils für ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf per Email oder schriftlich gekündigt werden.
Wenn Sie Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung ändern möchten, setzen Sie uns hiervon bitte per Telefon oder Email in Kenntnis. Wir senden Ihnen dann ein neues Sepa-Lastschriftmandat zu, das Sie ausgefüllt an uns zurückschicken können.
Wenn Sie denken, dass Ihre vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht oder Sie diese reduzieren möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Servicemitarbeitern in Verbindung. Sie erhalten von uns im Anschluss ein neues Angebot und können die geänderte Versicherungssumme als Nachtrag in Ihren Vertrag aufnehmen lassen.
Wenn einer oder mehrere Eigner aus der Eignergemeinschaft aussteigen, so muss dies schriftlich und von allen beteiligten Eignern unterzeichnet an Pantaenius übermittelt werden. Der Vertrag wird dann entsprechend angepasst. Haben Sie in der Police einen Hauptverantwortlichen benannt, so genügt dessen alleinige Unterschrift.
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten werden ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung übernommen.
Über 50 Jahre Schadenbearbeitung haben uns gezeigt, dass gerade die Risiken des Winterlagers von Bootseignern häufig unterschätzt werden. Im Winterlager besteht regulärer Kasko-Versicherungsschutz. Dieser sichert Sie gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder auch Umwelteinflüsse, wie höhere Gewalt, ab.
Pantaenius vergibt keine Vorschriften bezüglich des Legens Ihres Mastes im Winter. Ob Ihr Winterlagerbetreiber jedoch die Einlagerung von Yachten mit stehendem Mast duldet, kann pauschal nicht beantwortet werden. Beim Mastlegen und –stellen bieten sich zudem wertvolle Gelegenheiten Mast, Wanten und sonstige Teile auf ihre Schadenfreiheit zu kontrollieren. Dieser Check ist bei einem stehenden Mast nicht möglich.