Yacht-Haftpflicht-Versicherung
Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben.
Ihre Vorteile
Weitere Vorteile
Regattaspaß pur
Bei uns ist das Regattarisiko standardmäßig in der Yachthaftpflichtversicherung abgedeckt.
Zusätzliche Sportgeräte
Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche seitens Dritter ist automatisch mitversichert.
Gewässerschäden
Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers entstehen.
Häufig gestellte FragenIch habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.